Berliner Projektfonds für Kulturelle Bildung

Erstellt von Kubinaut, Berliner Projektfonds für Kulturelle Bildung | Berichte

Fördermittel ab 23.001 Euro // Antragsfrist 15. Februar 2021

Die Ausschreibung der Fördersäule 2 / 2plus für das Jahr 2021 hat begonnen und endet am 15. Februar 2021. Gefördert werden umfangreiche strukturbildende Projektvorhaben mit stadtweiter Aufstellung sowie auf Langfristigkeit angelegte Partnerschaften. Die Förderung kann jeweils für bis zu zwölf Monate gewährt werden und umfasst Fördermittel ab 23.001 €.

Formale Vorgabe ist die Kooperation von Kunst- oder Kulturpartnern (Künstler*innen, freie Gruppen, Kulturinstitutionen) mit Partnern aus dem Bereich Bildung (Schulen, Kitas, Universitäten etc.) oder Jugend (Jugendclubs, Vereine, Jugendkulturzentren etc.). Gefördert werden Kooperationsprojekte, welche die eigenen Lebenswelten und Themen von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen bis 27 Jahre künstlerisch verhandeln. Das Konzept sollte erkennen lassen, wie die tatsächlichen Bedarfe von jungen Menschen berücksichtigt sind. Dabei werden Vorhaben favorisiert, die konkrete Erlebnisse mit den Künsten, ihren Techniken und Methoden ermöglichen und die Teilnehmenden im Projektverlauf als aktiv gestaltende Akteur*innen begreifen. Weitere Informationen zu den Förderkriterien gibt es hier.

Fördersäule 2 – Strukturbildende Projekte

Gefördert werden stadtweite und strukturbildende Projektvorhaben, die junge Menschen aus Bildungs- oder Jugendinstitutionen in mindestens sechs Berliner Bezirken einbeziehen. In der Regel handelt es sich um bereits erprobte Vorhaben, beispielsweise im Rahmen der Fördersäule 1. Es besteht die Möglichkeit, das Projekt bis zu drei Jahre in Folge zu beantragen.

Fördersäule 2plus – Partnerschaften

Mit diesem Fördermodul können Partnerschaften zwischen Kulturpartnern und Bildungs- oder Jugendeinrichtungen gefördert werden, die einen besonders nachhaltigen Charakter verfolgen. Gefördert wird der Anschub von Partnerschaftsprogrammen von Kulturinstitutionen mit sichtbarem Entwicklungspotential für eine dauerhafte Zusammenarbeit mit Bildungs- oder Jugendeinrichtungen aus mindestens drei Berliner Bezirken. Sie können drei Jahre in Folge beantragt werden, wofür jährlich steigende Eigenmittel (20% / 50% / 70%, maximal die Hälfte über Personalkosten) einzubringen sind. 

Antragstellung

Anträge für die Fördersäule 2 / 2plus können ab sofort über das Online-System des Projektfonds gestellt werden, die Projekte können frühestens im Mai und spätestens im Dezember 2021 beginnen.

Auf der Webseite www.projektfonds-kulturelle-bildung.berlin sind Kurzinformationen zum Projektfonds und eine Orientierungshilfe zum Online-Antrag in den Sprachen Arabisch, Englisch, Französisch, Farsi, Hebräisch, Russisch und Türkisch als PDFs abrufbar. Beratungsgespräche können zudem auf Englisch durchgeführt werden. Die Antragsstellung erfolgt in deutscher Sprache.

Für Anträge in der Fördersäule 2 / 2plus wird ausdrücklich eine Beratung durch die Geschäftsstelle des Berliner Projektfonds Kulturelle Bildung empfohlen.

Informationen und Ansprechpartner:

Geschäftsstelle Berliner Projektfonds Kulturelle Bildung

c/o Stiftung für Kulturelle Weiterbildung und Kulturberatung

Spandauer Damm 19

14059 Berlin

Tel.: (030) 3030 444-49

projektfonds@kulturelle-bildung.berlin 

www.projektfonds-kulturelle-bildung.berlin 

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