Projektförderung im Bereich Bildung und Jugend

Erstellt von Berliner Projektfonds Kulturelle Bildung, bearbeitet durch QM-Team/ck | Neuigkeiten

Frist bis 14. Februar // Ausschreibung vom Berliner Projektfonds Kulturelle Bildung

Die Ausschreibung der Fördersäule 2 / 2plus für das Jahr 2019 endet am 14. Februar 2019. Gefördert werden umfangreiche strukturbildende Projektvorhaben mit stadtweiter Aufstellung (Fördersäule 2) sowie auf Langfristigkeit angelegte Partnerschaften (Fördersäule 2plus). Die Förderung kann jeweils für bis zu zwölf Monate gewährt werden und umfasst Fördermittel ab derzeit 23.001 €.

Formale Vorgabe ist die Kooperation von Kunst- oder Kulturpartnern (Künstler*innen, freie Gruppen, Kulturinstitutionen) mit Partnern aus dem Bereich Bildung (Schulen, Kitas, Universitäten etc.) oder Jugend (Jugendclubs, Vereine, Jugendkulturzentren etc.). Gefördert werden Kooperationsprojekte, welche die eigenen Lebenswelten und Themen von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen bis 27 Jahre künstlerisch verhandeln. Das Konzept sollte erkennen lassen, wie die tatsächlichen Bedarfe von jungen Menschen berücksichtigt sind. Dabei werden Vorhaben favorisiert, die konkrete Erlebnisse mit den Künsten, ihren Techniken und Methoden ermöglichen und die Teilnehmenden im Projektverlauf als aktiv gestaltende Akteur*innen begreifen. Weitere Informationen zu den Förderkriterien gibt es hier.

Fördersäule 2 – Strukturbildende Projekte
Gefördert werden umfangreiche stadtweite und strukturbildende Projektvorhaben, die junge Menschen aus Bildungs- oder Jugendinstitutionen in mindestens sechs Berliner Bezirken einbeziehen. In der Regel handelt es sich um bereits erprobte Vorhaben, beispielsweise im Rahmen der der Fördersäule 1.   Es besteht die Möglichkeit, das Projekt bis zu drei Jahre in Folge zu beantragen.

Fördersäule 2plus –Partnerschaften

Seit dem Jahr 2018 verfügt der Berliner Projektfonds über ein zusätzliches Fördermodul. Damit können Partnerschaften zwischen Kulturpartnern und Bildungs- oder Jugendeinrichtungen gefördert werden, die einen besonders nachhaltigen Charakter verfolgen. Gefördert wird der Anschub von Partnerschaftsprogrammen von Kulturinstitutionen mit sichtbarem Entwicklungspotential für eine dauerhafte Zusammenarbeit mit Bildungs- oder Jugendeinrichtungen aus mindestens drei Berliner Bezirken. Sie können drei Jahre in Folge beantragt werden, wofür jährlich steigende Eigenmittel (20% / 50% / 70%, maximal die Hälfte über Personalkosten) einzubringen sind. 

Antragstellung
Anträge für die Fördersäule 2 / 2plus können über das Online-System des Projektfonds gestellt werden, die Projekte können frühestens ab dem 8. Mai und spätestens im Dezember 2019 beginnen.

Auf der Webseite www.projektfonds-kulturelle-bildung.de sind Kurzinformationen zum Berliner Projektfonds Kulturelle Bildung und eine Orientierungshilfe zum Online-Antrag in den Sprachen Arabisch, Englisch, Französisch, Farsi, Hebräisch, Russisch und Türkisch als PDFs abrufbar. Beratungsgespräche können zudem auf Englisch durchgeführt werden. Die Antragsstellung erfolgt in deutscher Sprache.

Für Anträge in der Fördersäule 2 / 2plus wird eine Beratung durch die Geschäftsstelle des Berliner Projektfonds Kulturelle Bildung empfohlen.

Informationen und Ansprechpartner
Geschäftsstelle Berliner Projektfonds Kulturelle Bildung
c/o Kulturprojekte Berlin GmbH
Klosterstr. 68
10179 Berlin
Tel.: (030) 247 49 800
fondsinfo@kulturprojekte.berlin
http://www.projektfonds-kulturelle-bildung.de/

Logo: Berliner Projektfonds Kulturelle Bildung