Ausschreibung für Projektförderungen bis 5.000€

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Frist bis 12. November // Berliner Projektfonds Kulturelle Bildung, Projektförderung auf Bezirksebene

Bezirkliche Projektförderung bis 5.000 € – Ausschreibungen des Berliner Projektfonds Kulturelle Bildung für 2020

Der Berliner Projektfonds Kulturelle Bildung stellt jährlich insgesamt mindestens 2.930.000 Euro aus Mitteln des Landes Berlin für kulturelle Projekte mit aktiver Beteiligung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen bis 27 Jahren zur Verfügung. Im Rahmen der Fördersäule 3 werden künstlerisch-pädagogische Kooperationsprojekte, die in einem Berliner Bezirk stattfinden, mit bis zu 5.000 Euro gefördert.

Das Antragsverfahren der Fördersäule 3 wird dezentral über die Fachbereiche Kunst und Kultur der jeweiligen Berliner Bezirksämter organisiert. Es gelten daher unterschiedliche Antragsverfahren und Fristen. Informationen hierzu sowie die bezirklichen Ansprechpartner*innen finden Sie unter www.kubinaut.de/de/finanzen/berliner-projektfonds-kulturelle-bildung/foerdersaeulen/

 

Förderbedingungen
Voraussetzung für eine Antragsstellung ist eine Zusammenarbeit zwischen einem Kunstpartner (Künstler*in, freie Gruppe, Kultureinrichtung) und einer Bildungs- und/oder Jugendeinrichtung (Schule, Kita, Jugendclub, u.a.).
Gefördert werden künstlerische Aktivitäten, welche die eigenen Lebenswelten und Themen der jungen Menschen verhandeln. Das Konzept sollte erkennen lassen, wie die tatsächlichen Bedarfe von Kindern, Jugendlichen oder jungen Erwachsenen berücksichtigt sind. Dabei werden Vorhaben favorisiert, die konkrete Erlebnisse mit den Künsten, ihren Techniken und Methoden ermöglichen und die Teilnehmenden im Projektverlauf als aktiv gestaltende Akteur*innen begreifen. Zudem ist neben der künstlerischen und der pädagogisch-partizipativen auch die inhaltliche Qualität der Projekte entscheidend.

 

 

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