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Großer Spielplatzaktionstag im Rahmen der Moabiter Olympiade auf dem Stephanplatz
Ausschreibungen
Wir informieren an dieser Stelle regelmäßig über Auslobungen und Interessensbekundungsverfahren unterschiedlichster Art im Quartiersmanagementgebiet Moabit-Ost. Im Rahmen des konkurrierenden Verfahrens besteht die Möglichkeit, sich zu bewerben.
Die untenstehenden Wettbewerbsausschreibungen beziehen sich auf die Quartiersfonds 2 und 3.
Da die Bewerbungen bestimmte formale Aspekte beinhalten müssen, können Sie hier das Merkblatt zur Teilnahme herunterladen:
Der Quartiersfonds 2
Der Quartiersfonds 2 fördert sozio-kulturelle Projekte in einem Rahmen zwischen 1.000 und 10.000 Euro. Er dient der Finanzierung von nachhaltig wirkenden Maßnahmen zur Umsetzung der Handlungsschwerpunkte der Quartiere. Die Projekte müssen den Zielsetzungen der Handlungskonzepte und der Förderrichtlinie entsprechen. Es werden Träger oder Einzelpersonen gesucht, die untenstehenden Vorhaben in die Tat umsetzen:
Derzeit keine Ausschreibungen für QF2-Projekte
Der Quartiersfonds 3
Der Quartiersfonds 3 fördert sozio-kulturelle Projekte und Maßnahmen ab 10.000 Euro. Dabei kann sich die Förderungssumme über mehrere Jahre verteilen. Für mehrjährige Projekte unter 10.000,- € gilt ebenfalls der QF 3. Er dient der Finanzierung von nachhaltig wirkenden Maßnahmen zur Umsetzung der Handlungsschwerpunkte der Quartiere. Die Projekte müssen den Zielsetzungen der Handlungskonzepte und der Förderrichtlinie entsprechen.
Im Rahmen des QF 3 werden Träger oder Einzelpersonen gesucht, die untenstehende Vorhaben in die Tat umsetzen:
Derzeit sind keine Ausschreibungen online.
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Bei dem Verfahren handelt es sich nicht um ein Interessenbekundungsverfahren gem. § 7 LHO oder eine Ausschreibung im Sinne des § 55 LHO. Rechtliche Forderungen oder Ansprüche auf Ausführung der Maßnahme oder finanzielle Mittel seitens der Bewerber/innen bestehen mit der Teilnahme am Auswahlverwahren nicht. Die Teilnahme ist unverbindlich, Kosten werden den Bewerbern im Rahmen des Verfahrens nicht erstattet. Es gelten die üblichen Bedingungen/Vorgaben des Landes Berlin.






